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Stefan Riedel Medizintechnik Service

DGUV V3 (früher BGV A 3) Prüfungen

Allgemeine DGUV V3 Prüffristen und Prüfumfänge für die gängigsten Betriebsmittel werden von der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 1201 empfohlen. Demnach gilt, dass ortsveränderliche Betriebsmittel in Büros wie zum Beispiel Monitore oder Kaffeemaschinen mindestens alle 2 Jahre zu prüfen sind.

Die DGUV Vorschrift 3 gilt für Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sowie für nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Die DGUV Vorschrift 3 regelt nur, dass eine Prüfung stattfinden muss.